Standardvertragsklauseln (SVK), im Englischen auch als SCCs bekannt, sind vorgefertigte rechtliche Vereinbarungen der Europäischen Kommission. Sie dienen dazu, die Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) rechtssicher zu ermöglichen. Diese Klauseln sollen einen angemessenen Schutz der Daten gewährleisten, damit die Rechte der Betroffenen auch dann gewahrt bleiben, wenn ihre Daten in Ländern mit weniger strengen Datenschutzgesetzen verarbeitet werden.
Die Vertragsklauseln helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, wenn sie personenbezogene Daten in Drittstaaten ohne anerkanntes Datenschutzniveau übermitteln. Indem Unternehmen diese Standardklauseln in ihre Verträge einbinden, weisen sie nach, dass sie den Schutz persönlicher Daten ernst nehmen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Die Klauseln regeln üblicherweise die Rechte der betroffenen Personen, die Pflichten von Auftraggebern und Dienstleistern sowie das Vorgehen bei Datenpannen. Sie bieten einen klaren Rahmen, um Risiken bei der internationalen Datenübertragung zu verringern, und schaffen so Vertrauen zwischen den Vertragspartnern.
In den letzten Jahren wurden die Standardvertragsklauseln überarbeitet, um sie an neue Datenschutz-Urteile (wie das Aus für das Abkommen „Privacy Shield“) anzupassen. Unternehmen sollten sich hierzu regelmäßig auf dem Laufenden halten, um rechtssicher zu bleiben und den Datenschutz im Betrieb zu gewährleisten.
Insgesamt sind die Standardvertragsklauseln für global agierende Betriebe ein unverzichtbares Werkzeug, um trotz komplexer internationaler Regeln sicher mit Daten zu arbeiten.


